Eine barrierefreie Website lohnt sich für Sie
Mit einer barrierefreien Website
- erreichen Sie alle Ihre potenziellen Kunden, und zwar ohne Einschränkung.
- befriedigen Sie die besonderen Nutzungsbedürfnisse Ihrer Kunden.
- sorgen Sie dafür, dass Ihre Website gesetzeskonform ist.
- investieren Sie richtig in ein nachhaltiges Produkt.
- positionieren Sie sich als fortschrittliches Unternehmen oder fortschrittliche Institution.
- haben Sie die beste Grundlage für Suchmaschinen (SEO).
Gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Seit Januar 2004 ist in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Es fordert unter anderem, dass in sämtlichen Lebensbereichen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen sind. Das setzt Rahmenbedingungen voraus, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Ganz besonders gilt das auch für einen beschränkungsfreien Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen des Internets.
Für die Verantwortlichen in behindertennahen Organisationen und Institutionen, auf Gemeinden, Verwaltungen, Behörden, Versicherungen, sozialen Plattformen, Verkehrsbetrieben etc. besteht eine eigentliche Verpflichtung, bei der Entwicklung ihrer Websites die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Das Behindertengesetz sieht auch einen barrierefreien Internetzugang für Menschen mit Behinderungen für Internetsites von Kantonen und Gemeinden vor.
Weg mit den Hindernissen – uneingeschränkte Internetnutzung für alle
Öffentliche Institutionen sollten dafür sorgen, dass Dienstleistungen und Informationen Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht vorenthalten werden. Ein besonderes Bedürfnis ist schon die Lesbarkeit bezüglich Schriftgrösse und Kontrast bei nicht optimalen Lichtverhältnissen. Ein technisch-wissenschaftliches Institut kann auf die sogenannte «leichte Sprache» (für Menschen mit kognitiven Einschränkungen) verzichten. Aber alle optischen und mechanischen Behinderungsformen sollten im Webdesign berücksichtigt werden.
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